Alle, die sich an uns wenden, um eine finanzielle Förderung zu erhalten, haben großes Leid erfahren und als sehr kleine Stiftung können wir von uns behaupten, auch auf jeden einzelnen Fall mit größtmöglichem Einfühlungsvermögen einzugehen - im besten Falle mündet ein solcher Dialog dann nach allen darüber hinaus notwendigen formellen Abläufen tatsächlich in einer finanziellen Förderung.
Bei Betrachtung der einzelnen Schicksäle, kann ich gleichzeitig beobachten, dass mir doch auch immer ähnliche Fragen gestellt werden, die an dieser Stelle für künftige Antragsteller schon vor der ersten Kontaktaufnahme geklärt werden können.
Wir sind streng an unsere eigene Satzung gebunden und vor dem Finanzamt muss am Ende alles hieb- und stichfest dargestellt werden.
Eine sogenannte Dachstiftung als unterstützendes, übergeordnetes Organ, hilft uns bei dieser Überprüfung.
Grund-Voraussetzung für eine Förderung ist kein bestimmtes Alter, aber eine Traumatisierung, die bereits in der Kindheit erfolgte und zwar im Zusammenhang mit EINEM der folgenden 3 Kriterien:
Welcher Punkt auch wirklich zutrifft: es ist IMMER eine kurze Stellungnahme eines Arztes, Psychiaters und/oder Psychologen in schriftlicher Form nötig!
Darüber hinaus sind Formulare auszufüllen und Nachweise über die jeweilige finanzielle Hilfsbedürftigkeit zu erbringen.
Diese Dokumente können Sie selbst herunterladen, Sie tragen den Titel „Einzelfall Hilfe“ und sind hier auf der Homepage zu finden unter…
Hier gibt es grundsätzlich zwei Ansätze:
… sind grundsätzlich all die Therapien, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen (würden). Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können und sollen unsere Stiftungsgelder fließen.
Über diesen Grundsatz hinaus gilt: